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Muppisches - Zeitgeschehen
Luxemburg, den 9. November 2006
Hundespaziergang ohne Leinenzwang >>in Luxemburg bald nicht mehr möglich?<<
Wird das
"Projet de Loi relatif aux Chiens"
(doc. parl. n° 4985/2) (PDF-Datei)
entsprechend dem jetzt vorliegenden Entwurf Gesetz, werden viele Halter nicht mehr oder nur unter fast
unmöglich einzuhaltenden Bedingungen ihren Hunden ein artgerechtes Leben bieten können. Die Lebensqualität
von vielen Hunden und ihren Haltern wird dabei enorm abnehmen. Ob in naher Zukunft überhaupt noch ein
Spaziergang ohne Leinenzwang möglich ist, liegt dann in der Hand der Gemeinden.
Das Tierschutzgesetz vom 15. März 1983 und die Europäische Tierschutzkonvention von 1987
fordern, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen. Artgerechte Haltung bezeichnet eine Form der
Tierhaltung, die sich an den natürlichen Lebensbedingungen der Tiere orientiert und ihnen somit ermöglicht,
natürliche Verhaltensweisen beizubehalten. Die letzten Forschungsergebnisse um A. Miklósi, Eötvös Lorand
University in Budapest haben ergeben, dass das natürliche Umfeld der Hunde der Mensch ist, d. h. der
Halter der seinem Hund erlaubt in der Familie zu leben und seine Menschen überall hin begleiten darf,
erfüllt einen wichtigen Bestandteil für artgerechte Haltung. Das Einzigartige am Hund sei, betont der
Ungarische Verhaltensforscher Csányi in seinem Buch If Dogs could talk, dass Hunde Menschen
als zur selben Spezies gehörig erkennen und dies allmählich in eine "persönliche" Bindung umwandeln, wobei
diese Fixierung sogar stärker sei als jene auf die eigenen Artgenossen. Das Ziel der Bindung ist nicht ein
Artgenosse, sondern der Mensch. Überdies dient die Mensch-Hund-Beziehung dem Hund nicht als bloßer Ersatz
für das Rudel, sondern entspricht viel eher der Struktur einer menschlichen Gruppe. Der Hund hat damit
gewissermaßen den Schritt in die "Highsociety" vollzogen.

Damit sich der Familienbegleithund ohne Schwierigkeiten gegenüber fremden Menschen und
Situationen friedlich und sicher verhält, sollten natürliche Bedürfnisse wie z. B. der Bewegungsdrang und
die persönliche Individualdistanz gegeben sein. Dadurch steigert sich das Wohl der Hunde und es bringt
zusätzlich Vorteile für die Gesellschaft. Allgemein sind artgerecht gehaltene Tiere lebhafter, gesünder,
weniger anfällig für Stress und friedfertiger. Für die Anpassung des Hundes an unsere Gesellschaft gehört
u. A. ein ausreichendes Platzangebot welches Rückzugsmöglichkeiten sowie einen weitreichenden Auslauf
für Spaziergänge ohne Leine bietet. So kommt aggressives Verhalten, das eng im Zusammenhang mit Angriffs-,
Flucht- und Verteidigungsverhaltensweisen steht, nicht abnorm zum tragen. Genügend rassespezifische
Ersatzbeschäftigungen, eine gute Erziehung und hinreichende Sozialisation befähigen den Hund am sozialen
Leben seines Halters und der Gesellschaft, ohne dass er für sie zu einer Gefahr wird, teilzuhaben.
Ebenfalls sind artspezifische Ersatzbeschäftigungen (Suchspiele) für das Nasentier Hund stressreduzierend.
Sie sind jedoch meistens nur ohne Leine, möglichst abwechselnd an verschiedenen Orten, aber vor allem ohne
konkurrierende Artgenossen, zu bewerkstelligen.

Wird das Gesetzesprojekt in der jetzigen Fassung abgesegnet, sind die Gemeinden in der
Pflicht. Sie tragen dann eine große Mitverantwortung für das zukünftige Geschehen. Sie müssen den Haltern
die Freiheiten einräumen die sie brauchen um ihre Hunde auch weiterhin artgerecht zu halten, sie zu
erziehen und ihnen die Möglichkeiten für eine adäquate Sozialisation zu bieten. Ohne Abwechslung und
ausreichend große Auslaufgebiete sind die oben genannten Beschäftigungen mit dem Hund nicht mehr möglich.
Zu viele unterbeschäftigte Hunde täglich auf denselben viel zu kleinen Flächen, ohne Rückzugmöglichkeiten
vor Artgenossen, fördern vermehrt Bissunfälle aber auch Krankheiten. In einem Land das aus 86,8% Agrar-
und Waldfläche besteht sollte es kein Problem darstellen genügend Freilaufgebiete auszuweisen, damit ein
Spaziergang von ein bis zwei Stunden täglich an unterschiedlichen Orten möglich wird oder ab und zu eine
Wanderung von vier und noch mehr Stunden, ohne den Hund ständig an der Leine führen zu müssen.
Kein ernst zunehmender Politiker wird wohl behaupten, dass man mit der Einführung dieses
Gesetzes die kriminellen Halter, die Angst und Schrecken mit ihren Hunden verbreiten wollen oder die,
welche täglich fahrlässig handeln - z. B. Kinderspielsplätze mit Hundetoiletten verwechseln -, abschrecken
oder ändern wird. Mit diesem Gesetz trifft man einzig und allein Hundebesitzer die bis jetzt mit viel Mühe
und Geduld ihren Hund sozialisiert und gut erzogen haben, ihn artgerecht halten, vorausschauend handeln und
ihren Hund rechtzeitig anleinen, verantwortungsvoll führen und sich bemühen die Regeln der Gesellschaft zu
befolgen.
Zusätzliche Informationen über das bevorstehende Muppengesetz erhalten Sie auch auf der
"Mënschen MAT Muppen"-Seite, wo Sie auch Ihren
persönlichen Kommentar zu dem Gesetzesprojekt abgeben können.
| Quellen: | Freie Enzyklopädie Wikipedia |
| Die einzigartige Intelligenz der Hunde, Alwin Schönberger, 2006, Piper Verlag, ISBN 3492048234
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Nachtrag: Am 18. November 2006 erschien diese Seite als Artikel im
Tageblatt.
Sehen Sie hier den Artikel und eine Stellungnahme eines Lesers (PDF-Datei).
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