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Muppisches - Zeitgeschehen
Luxemburg, den 31. August 2007 bis 10. Dezember 2007
Das neue Hundegesetz - Endrunde?
Die Tierschutzorganisation ALPA
brachte am 23.06.06 mit ihrem offenen Brief
an den Agrarminister Fernand Boden das schon fast vergessene Hundegesetzesprojekt wieder in
Erinnerung. Kurze Zeit später ging das Projekt auf den Instanzenweg. Wegen der Kriminalisierung
der Hundehalter bei nichtigem Vergehen und tierschutzrelevanten Inhalten gingen viele Hundefreunde
auf die Barrikaden und forderten eine Überarbeitung dieses Projektes. Heute (31.08.2007) liegt das Resultat
(doc. parl. n° 4985/4) (PDF-Datei) von vielen Gesprächen mit diversen Organisationen
wieder beim Staatsrat. Weitere Stellungnahmen erfolgten am 30.10.2007
(doc. parl. n° 4985/5) (PDF-Datei) und am 04.12.2007
(doc. parl. n° 4985/6) (PDF-Datei).
Noch dieses Jahr soll über das Gesetzprojekt vom Parlament abgestimmt werden
das für Gesprächstoff in der Hundewelt seit 2002 sorgt.
Es soll ein Kompromiss sein mit dem alle leben können, das die Menschen vor gefährlichen Hunde schützt und
den Hundehaltern genügend Freiheit einräumt damit sie ihre Tiere artgerecht halten können.
Affaire à suivre ...
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Luxemburg, den 15. Januar 2007
Überreichung der Petition gegen das Gesetzesprojekt n° 4985/2
Am heutigen Montag überreichten die Vertreter der "Mënschen MAT Muppen A.s.b.l." (MMM) die
Petition mit über 16500 Unterschriften (Stand 15.1.2007 - die Unterschriftensammlung/Petition läuft weiter) dem Kammervorsitzenden Lucien Weiler.
Eine beachtliche Anzahl für luxemburgische
Verhältnisse, bedenkt man, dass uns Hundefreunde nur 2 Monate zur Verfügung standen.
| | Der Kammervorsitzende Lucien Weiler (rechts) nimt die Petition der
MMM entgegen | Foto: Le Quotidien |
Ein erstes Treffen, das am 10.01.2007 zwischen der Staatssekretärin O. Modert und den
Vertretern der MMM stattfand lässt hoffen, dass auch noch in Zukunft eine
artgerechte Hundehaltung möglich bleibt. Gegenüber dem "Wort"
erklärte der Präsident der MMM, Herr Nico Feider, am 10.01.2007, dass die generelle Leinenpflicht
für Gebiete außerhalb von Ortschaften und Ballungsgebieten definitiv vom Tisch sei.
In dem gemeinsamen Communiqué vom 11.01.2007
sind sich beide Parteien über die Notwendigkeit von Verfeinerungen bei einigen Punkten des Gesetzesprojektes
einig. Die Staatssekretärin O. Modert bestätigte die Absicht, keine generelle Auflage zu erlassen, die Hunde überall
anleinen zu müssen. Es soll jedoch eine generelle Verpflichtung für jeden Hundehalter geben, seinen Hund
in jedem Moment unter Kontrolle zu haben, auch in den Gebieten wo keine Obligation besteht den Hund an
der Leine zu führen. Eigentlich nichts Neues. In dem umstrittenem Gesetzesvorschlag galt auch kein
genereller Leinenzwang. Den Gemeinden war es überlassen Freilaufzonen zu bestimmen. Auch dort mussten
selbstverständlich die Hunde unter der Kontrolle des Halters stehen:
2) Chaque commune peut déterminer, dans les lieux publics, des
zones de liberté à l'intérieur desquelles les chiens sont dispensés d'être tenus en laisse. Dans ces
zones, les détenteurs des chiens sont obligés de garder leur chien sous contrôle et de le reprendre en
laisse en cas de besoin.
Die Strafen sollen abgestuft und dem tatsächlichen Vergehen angepasst werden!!
Bei kleinen Delikten wird ein Strafmass unter 251 €uro festgelegt. Was man unter "kleinen Delikten"
verstehen soll, wurde im Communiqué nicht näher erläutert. Wenn man den Informationen glauben schenken
darf, wird ein freilaufender Hund am falschen Ort, wenn nichts Schwerwiegendes passiert, nicht mehr als
kriminelles Vergehen eingestuft werden.
Die gemeinsame Mitteilung vom Ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et du
Développement rural ainsi que de l' asbl "Mënschen mat Muppen" lässt Fragen zu nachfolgenden Punkten des
Gesetzesvorschlages 4985/2 unbeantwortet:
- Fördern der Nachbarschaftsstreitigkeiten und Denunziantentums
- Umkehrlast der Beweispflicht
- Eindringen auf privaten Grundbesitz ohne dass eine reelle Gefahr für Dritte droht
- Kastrieren und Einschläfern des Hundes sind weitere Schandpunkte dieses Gesetzesprojektes
- Verbot überhaupt einen Hund zu halten
- Verbot mit einer gelisteten Hunderasse den öffentlichen Verkehr zu benutzen
- Beschlagnahmung des Hundes für einen bestimmten Zeitraum, bis geklärt ist ob der Hund gefährlich ist.
Oder der Hund wird für ein Vergehen des Halters bestraft indem man ihn drei Monate und mehr in eine
Fourrière (Asyl) steckt
Viele dieser Punkte sind sicherlich auch nicht mit dem Satz, der dem Grundgesetz
beigefügt werden soll,
L'Etat promeut la protection des animaux.
kompatibel.
| | Nico Feider - Präsident der MMM |
Bleibt es bei den oben aufgeführten Punkten ist man zukünftig der
Willkür des Nachbarn sowie dem jeweiligen Wissensstand des ausführenden Beamten ausgeliefert.
Da beide Parteien im Gespräch bleiben wollen lässt hoffen, dass vielleicht auch für die gelisteten Hunderassen eine
Lösung gefunden wird die ihnen ein artgerechtes Leben ermöglicht. So würde auch eine Klage ihrer Halter
in Straßburg überflüssig.
Hoffen wir, dass die Gespräche zwischen den beiden Parteien weiterhin positiv und
konstruktiv verlaufen und dass auch die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden und eine
gemeindeübergreifende einheitliche Regelung eingeführt wird. Eine einheitliche landesweite Regelung
würde den irrtümlichen Verstoß gegen die Leinenpflicht in einer fremden Gemeinde verhindern. Auch sollte die
Regelung eine artgerechte Haltung aller Hunde ermöglichen. Der Anschein, dass ein Verstoß jetzt billiger
werden soll reicht alleine nicht. Interessant in dem ganzen Zusammenhang ist die Aussage von Frau Staatssekretärin
Modert im "Wort" vom 09.01.07:
Von vielen Leuten ist das Gesetz bisher falsch gelesen worden.
Das kann eventuell stimmen. Hoffentlich können die Politiker die über
16500 Unterschriften richtig interpretieren.
Affaire à suivre ...
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Luxemburg, den 12. Dezember 2006
Petition gegen das geplante Hundegesetz
Heute wurde das Gutachten vom Staatsrat
zum
"Projet de Loi relatif aux Chiens"
(doc. parl. n° 4985/2) (PDF-Datei)
abgegeben. Auch wenn das Gesetzesprojekt nach den Empfehlungen des Staatsrates
angepasst wird, bleibt es für die meisten Hundehalter schwierig ihren Hund artgerecht,
ohne gegen ein Reglement zu verstoßen, zu halten. Für die Besitzer der gelisteten Hunderassen wird es
schier unmöglich werden ihren Hund nach dem Tierschutzgesetz ordnungsgemäß zu halten. Es ist daher
unbedingt notwendig, dass alle verantwortungsbewussten Hundehalter und Haustierliebhaber zusammen
gegen dieses Vorhaben vorgehen. Machen Sie deshalb bei dieser Petition mit:
Petitioun géint den projet de loi relatif aux chiens (n° 4985²)
Ech sin géint de "projet de loi relatif aux chiens n° 4985²" well en an dëser
Form net erlaabt all Hond aartgerecht ze halen (allgemeng Leinenpflicht fir all Hond, an
Maulkuerfzwang fir verschidden Hënn)
Pétition contre le projet de loi relatif aux chiens (n° 4985²)
Je suis contre le projet de loi relatif aux chiens (n° 4985²) parce qu'il ne
permet pas, dans sa teneur actuelle, d'avoir des chiens dans le respect de leurs besoins
(obligation de tenir tous les chiens en laisse partout, obligation pour certains chiens de porter
une muselière)
Petition gegen das geplante Hundegesetz (n°4985²)
Ich bin gegen das geplante Hundegesetz ("projet de loi relatif aux chiens n°
4985²") weil es in der jetzigen Form nicht erlaubt Hunde artgerecht zu halten (allgemeine
Leinenpflicht für alle Hunde, Maulkorbzwang für verschiedene Hunde)
Um sich einzutragen klicken Sie bitte auf nachfolgenden Banner. Sie werden dann zu
muppengesetz.lu weitergeleitet.

Schon am 1. März 2004 informierten wir über diese
unsinnige Gesetzesinitiative und zeigten am 9. November 2006 einen Teil der Konsequenzen
auf. Wir hoffen. dass sich viele Menschen dieser initiative anschließen werden und würden uns freuen, wenn viele
Homepagebesitzer obigen Banner auf die Petitionsseite schalten würden.
Affaire à suivre ...
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